Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LIMODOR Lüftungstechnik AG (CHE-314.289.558 MWST), Zielstrasse 13, 9050 Appenzell, nachstehend LIMODOR, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.

Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von LIMODOR schriftlich bestätigt werden.

LIMODOR behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von LIMODOR in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diese verbindlichen Bestellungen / Offerte abzugeben.

Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis in der Offerte zum Zeitpunkt der Bestellung. Schriftliche Offerten sind ab Offertdatum für einen Monat verbindlich und gelten nur bei termingemässer und geschlossener Abnahme der offerierten Mengen.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Preise

Alle Verkaufspreise verstehen sich exkl. MwSt., Versand-, Transport- und Versicherungskosten, jedoch inkl. Verpackung.

LIMODOR behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern.

4. Bestellung und Lieferung

Bestellungen werden per E-Mail oder telefonisch entgegengenommen. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung storniert. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht gegen LIMODOR geltend machen.

Die in der Offerte genannte Lieferfrist gilt als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch LIMODOR nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde ab 30 Tagen nach der Bestelleingangsbestätigung nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst von der Bestellung zurücktreten.

LIMODOR ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Grundsätzlich wird nur an das Postfach bzw. die Bordsteinkante des Kunden geliefert.

Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte / abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten / abgeholten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber fünf Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen und LIMODOR gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile samt der Originalverpackung aufbewahrt werden und dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens und von LIMODOR entsorgt werden.

5. Annahmeverzug

Bestellungen werden per E-Mail oder telefonisch entgegengenommen. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung storniert. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht gegen LIMODOR geltend machen.

Die in der Offerte genannte Lieferfrist gilt als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch LIMODOR nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde ab 30 Tagen nach der Bestelleingangsbestätigung nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst von der Bestellung zurücktreten.

LIMODOR ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Grundsätzlich wird nur an das Postfach bzw. die Bordsteinkante des Kunden geliefert.

Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte / abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten / abgeholten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber fünf Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen und LIMODOR gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile samt der Originalverpackung aufbewahrt werden und dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens und von LIMODOR entsorgt werden.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von LIMODOR verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch LIMODOR hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

7. Zahlung

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen macht LIMODOR direkt bei der Kundschaft geltend. LIMODOR behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Es besteht keine Vorleistungspflicht von LIMODOR. Bei Kauf auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, ist LIMODOR berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen zwecks Verrechnung mit nicht ausdrücklich von uns anerkannter Ansprüchen des Kunden ist nicht gestattet.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde LIMODOR unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und LIMODOR kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Ab Eintritt des Verzugs ist LIMODOR ein Zins von 10 % pro Jahr geschuldet. Für die zweite und für die dritte Mahnung sind Umtriebsentschädigungen im Betrag von je CHF 20.– geschuldet.

9. Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an LIMODOR im Eigentum von LIMODOR. LIMODOR ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von LIMODOR nicht zulässig.

10. Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann LIMODOR nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

11. Garantie

LIMODOR gewährt für ungebraucht gelieferte Produkte eine Garantie von zwei Jahren für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften und Verschleissteile (wie Verbrauchsmaterial, Zubehör, Batterien und Akkus) sind von der Garantie ausgenommen.

Die Garantiefrist von zwei Jahren beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung jedes Produktes zu laufen. Der Lieferschein gilt als Garantieschein und ist sorgfältig aufzubewahren. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht.

Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit ein Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.

Der Kunde hat im Garantiefall Anspruch auf Reparatur, Ersatzleistung oder Rücknahme. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei LIMODOR oder dem Hersteller. Entscheidet sich LIMODOR oder der Hersteller für die Rücknahme, erfolgt die Rückvergütung an den Kunden nach dem Zeitwert des defekten Geräts. Während der Dauer einer Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät.

Weitergehende Ansprüche sowie die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

12. Retouren

Der Kunde hat kein Rücktritts-, Rückgabe-, oder Umtauschrecht in Bezug auf bestellte und mängelfrei gelieferte oder zur Lieferung angebotene Ware.

Eine Rücknahme durch LIMODOR aufgrund besonderer Absprache ist ausschliesslich bis zwei Wochen (14 Kalendertage) nach Erhalt der Ware möglich, massgebend ist das Datum der Zustellung bzw. Abholung. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigte oder verlorene Ware, aufgrund einer nicht sachgemässen und nicht der Lieferung entsprechenden Verpackung, sowie der Aufwand zur Wiederherstellung der Ware, werden dem Kunden, bis zum vollen Rechnungsbetrag der Lieferung, verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an LIMODOR erfolgt erst mit dem Eingang der Ware bei LIMODOR.

13. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.

Eine Rücknahme durch LIMODOR aufgrund besonderer Absprache ist ausschliesslich bis zwei Wochen (14 Kalendertage) nach Erhalt der Ware möglich, massgebend ist das Datum der Zustellung bzw. Abholung. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigte oder verlorene Ware, aufgrund einer nicht sachgemässen und nicht der Lieferung entsprechenden Verpackung, sowie der Aufwand zur Wiederherstellung der Ware, werden dem Kunden, bis zum vollen Rechnungsbetrag der Lieferung, verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an LIMODOR erfolgt erst mit dem Eingang der Ware bei LIMODOR.

14. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch LIMODOR gilt die Datenschutzerklärung von LIMODOR.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Appenzell ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen LIMODOR und dem Kunden unterstehen dem Schweizer Recht.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.